Chile-Web.deVersión en Español Versión en Español
Aktuelle Uhrzeit in Chile:
Freitag, 7.November.2025, 15:48
Ella und der Gringo mit den großen Füßen ... >>>Ella und der Gringo mit den großen FüßenZu Favoriten hinzufügen
Als Startseite festlegen
Weiterempfehlen
START: Startseite Forum Gästebuch Umfragen Schnellsuche Link-Partner Partner-Bereich Impressum
SERVICE: Newsletter Grußkarten Weiterempfehlen Link-/Bannertausch Chile-ReiseCenter
CHILE: Auf einen Blick Landesinfo Geographie Visum Klima Nationalparks Chile-FAQ Reiseführer
DATENBANK: Fotogalerie Chile-Tipps Unterkünfte Pinnwand Reiselinks ReiseShop Touristik Service
Chile Übersicht
Standort - Forum - Re: Unterschied zwischen Bürgermeister und Gemeindepräsident
Suche im Forum:

Erweiterte Forum Suche
Chile. Der Norden, der Süden. Die Welt auf Video ... >>>Chile. Der Norden, der Süden. Die Welt auf Video

Dein Beitrag: Zur Liste
Ausgewählter Beitrag: Zur Liste

Alle ausgewählten Beiträge: Zur Liste

    Beitrag von Rolf Schubert (Webmaster) -- 2.11.04, 16:38
    EMail: E-Mail WWW: www.chile-web.de

    Re: Unterschied zwischen Bürgermeister und Gemeindepräsident in Chile ?


      Hallo Perrine,

      Gemeindepräsident kenne ich nicht, aber die Sache sieht folgendermaßen aus:

      Der Bürgermeister (Acalde) ist der höchste in der Gemeinde, derjenige Kandidat der am meißten Stimmen bekommt wird Bürgermeister. Auch kann der Bürgermeister wiedergewählt werden (Beim Staatsoberhaupt ist dieses nicht der Fall).

      Dieses Jahr ganz neu ist, das die Gemeinderats Mitglieder (Concejales) direkt gewählt werden, bisher war dieses nicht der Fall. Hier Gewinnen aber nicht umbedingt die mit den meißten Stimmen, da hier auch noch die Gesamtstimmen der Partei ausgewertet werden. Je nach Größe der Gemeinde / Stadt werden mehr oder weniger Gemeinderats Mitglieder gewählt. Bei uns im Ort sind es 6.

      Ich hoffe estas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

      Gruß Rolf

      PS. Hier in Chile darf man nicht automatisch mit 18. Jahren wählen gehen, sondern muß sich erst in das Wahlregister einschreiben lassen. Und wenn man dann Eingeschrieben ist muß man wählen gehen, ansonsten bekommt man ein Strafe. Aus diesem Grunde sind viel, gerade jugendliche, nicht im Wahlregister eingeschrieben. Dieses Gesetz soll aber demnächst geändert werden.

      PSS. Ausländer die länger als 5 Jahre in Chile sind können sich auch ins Wahlregister einschreiben lassen. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite: http://www.extranjeria.gob.cl

    Auf diesen Beitrag Antworten  |  Alle Beiträge zum Thema  |  Beiträge Suchen  |  Diesen Beitrag versenden

Liste der ersten 200 Beiträge von Gesamt 9075 Neuen Beitrag schreiben
Neuen Beitrag schreiben | Ältere Beiträge > | Ältesten Beiträge >>
Impressum
Link-/Bannertausch | Unsere Banner | Partner Bereich
Reise-Center | Kaufhaus | Reisebüro | ReiseShop
www.Turismo-Chile.cl Sitio en Español
© 2004 Chile-Web.de Alle Rechte vorbehalten. Disclaimer / Impressum - Laufzeit: 0.52 s